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Support, Daten und Sicherheit / Datenschutz, DSGVO und Compliance

Unterschreiben Sie eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV)?

Verarbeitet ein Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, verlangt Artikel 28 der DSGVO einen Rechtsakt, der die Verarbeitung regelt: die sogenannte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV). Das ist keine optionale Formalität und muss unterschrieben werden, bevor die Verarbeitung beginnt. Dasselbe gilt kaskadierend für beteiligte Drittdienste, die als Unterauftragsverarbeiter aufzuführen sind.

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